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   VG Regensburg, 26.03.2004 - RO 1 E 04.152   

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VG Regensburg, 26.03.2004 - RO 1 E 04.152 (https://dejure.org/2004,35516)
VG Regensburg, Entscheidung vom 26.03.2004 - RO 1 E 04.152 (https://dejure.org/2004,35516)
VG Regensburg, Entscheidung vom 26. März 2004 - RO 1 E 04.152 (https://dejure.org/2004,35516)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkurrenz um Beförderungsämter bei der Stellenbesetzung eines Schulleiters; Umfang des Anspruchs eines Beförderungsbewerbers auf ermessensfehlerfreie Entscheidung seines Dienstherrn über die Beförderung; Statthaftigkeit einer einstweiligen Anordnung zugunsten des ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 12.02.2004 - 3 CE 04.76
    Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2004 - RO 1 E 04.152
    Erst wenn alle unmittelbar leistungsbezogenen Erkenntnisquellen ausgeschöpft und die Bewerber im Wesentlichen gleich einzustufen sind, sind Hilfskriterien heranzuziehen (BVerwG vom 27.2.2003 Az. 2 C 16/02, BayVBl 2003, 693; BayVGH, Beschlüsse vom 12.2.2004 Az. 3 CE 03.3124 und 3 CE 04.76).

    Bei einer Auswahlentscheidung kommt es grundsätzlich auf den aktuellen Stand von Eignung, Befähigung und Leistung an; deshalb müssen ihr für alle Bewerber in gleicher Weise zeitnahe Beurteilungen zu Grunde gelegt werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, RiA 1997, 43; Hess.VGH, IÖD 1995, 64; OVG Rheinland-Pfalz, ZBR 1994, 83; BayVGH v. 12.2.2004 Az. 3 CE 03.2134 und 3 CE 04.76).

    Ist keine Ausnahmesituation gegeben (vgl. BayVGH v. 12.2.2004 Az. 3 CE 03.3124 und 3 CE 04.76), liegt es grundsätzlich im Ermessen des Dienstherrn, auf eine sog. Anlassbeurteilung zu verzichten und eine "aktuelle Leistungsfeststellung" des Schulleiters - wie hier vom 10.12.2002 - einzuholen und als zusätzliche Erkenntnisquelle eine Stellungnahme der vorgesetzten Behörde - wie hier der Regierung der Oberpfalz vom 31.7.2003 - heranzuziehen.

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2004 - RO 1 E 04.152
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet (vgl. BVerfG NVwZ 2002, 1367 und NVwZ 2003, 200; BVerwG BVerwGE 80, 123 ff. [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 51/86]; 101, 112) [BVerwG 24.04.1996 - 7 NB 2/95].

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung verfassungsrechtlich nicht beanstandet, vielmehr die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.9.2001 (BVerwGE 115, 89/91 f.) geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken durch Kammerbeschluss vom 24.9.2002 (DVBl 2002, 1633 f. = BayVBl 2003, 240) entkräftet.

    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung dürfen nicht über das hinausgehen, was für ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren genügt (BVerfG vom 24.9.2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2004 - RO 1 E 04.152
    Der um eine Beförderungsauswahl geführte Rechtsstreit erledigt sich mit der endgültigen Besetzung der ausgeschriebenen Stelle, weil Beförderung und Besetzung der Stelle nicht mehr rückgängig gemacht werden dürfen (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. zuletzt BVerwG, Urt.v.21.8.2003 NJW 2004, 870 ff. m.w.N.).

    Dies führt nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.8.2003 (a.a.O. mit Anm. Schnellenbach) sogar dazu, dass der im vorläufigen Rechtsschutz obsiegende Beamte seinen Anspruch im Hauptsacheverfahren weiterverfolgen kann, wenn ein Mitbewerber entgegen einer einstweiligen Anordnung befördert wird.

  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62

    Beamtenrechtliche Beurteilung

    Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2004 - RO 1 E 04.152
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich vielmehr darauf zu beschränken, ob die Verwaltung gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, ob sie den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige (rechtliche) Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (BVerwGE 21, 127 ff. [BVerwG 13.05.1965 - II C 146/62]; OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O.).

    Auch wenn es sich in beiden Fällen um persönlichkeitsbedingte Werturteile handelt, die von den Verwaltungsgerichten nur beschränkt nachprüfbar sind darauf, ob die Verwaltung das vorgeschriebene Verfahren eingehalten hat, ob sie den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. zur dienstlichen Beurteilung BVerwGE 21, 127 ff. [BVerwG 13.05.1965 - II C 146/62]; 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]m.w.N.) und der vorgesetzten Dienstbehörde im Rahmen der Überprüfung eine eigene Beurteilungsbefugnis zukommt (vgl. hierzu Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Erl. 5 b, 6 zu Art. 118 BayBG), ist der Dienstherr im Streitfall gehalten, sein Werturteil näher zu erläutern und plausibel zu machen, d.h. darzulegen, in welcher Weise er sein Werturteil gebildet hat, d.h. konkret aus welchen Gründen er die Gesamtpunktezahl für die Antragstellerin um 3 Punkte herabgesetzt hat.

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2004 - RO 1 E 04.152
    Art. 19 Abs. 4 GG garantiert nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 101, 106 [BVerfG 27.10.1999 - 1 BvR 385/90]/122 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 39.00

    Politischer Beamter; Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Neubesetzung des

    Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2004 - RO 1 E 04.152
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung verfassungsrechtlich nicht beanstandet, vielmehr die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.9.2001 (BVerwGE 115, 89/91 f.) geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken durch Kammerbeschluss vom 24.9.2002 (DVBl 2002, 1633 f. = BayVBl 2003, 240) entkräftet.
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2004 - RO 1 E 04.152
    Auch wenn es sich in beiden Fällen um persönlichkeitsbedingte Werturteile handelt, die von den Verwaltungsgerichten nur beschränkt nachprüfbar sind darauf, ob die Verwaltung das vorgeschriebene Verfahren eingehalten hat, ob sie den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. zur dienstlichen Beurteilung BVerwGE 21, 127 ff. [BVerwG 13.05.1965 - II C 146/62]; 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]m.w.N.) und der vorgesetzten Dienstbehörde im Rahmen der Überprüfung eine eigene Beurteilungsbefugnis zukommt (vgl. hierzu Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Erl. 5 b, 6 zu Art. 118 BayBG), ist der Dienstherr im Streitfall gehalten, sein Werturteil näher zu erläutern und plausibel zu machen, d.h. darzulegen, in welcher Weise er sein Werturteil gebildet hat, d.h. konkret aus welchen Gründen er die Gesamtpunktezahl für die Antragstellerin um 3 Punkte herabgesetzt hat.
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvR 267/51

    Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden

    Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2004 - RO 1 E 04.152
    33 Abs. 2 GG gewährt jedem Deutschen ein grundrechtsgleiches Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. BVerfGE 1, 167 [BVerfG 20.03.1952 - 1 BvR 267/51]/184).
  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2004 - RO 1 E 04.152
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet (vgl. BVerfG NVwZ 2002, 1367 und NVwZ 2003, 200; BVerwG BVerwGE 80, 123 ff. [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 51/86]; 101, 112) [BVerwG 24.04.1996 - 7 NB 2/95].
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2004 - RO 1 E 04.152
    Erst wenn alle unmittelbar leistungsbezogenen Erkenntnisquellen ausgeschöpft und die Bewerber im Wesentlichen gleich einzustufen sind, sind Hilfskriterien heranzuziehen (BVerwG vom 27.2.2003 Az. 2 C 16/02, BayVBl 2003, 693; BayVGH, Beschlüsse vom 12.2.2004 Az. 3 CE 03.3124 und 3 CE 04.76).
  • BVerwG, 24.04.1996 - 7 NB 2.95

    Zuweisung von Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben an Kreise durch Generalklausel;

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.1995 - 1 B 1912/95

    Vorstellungsgespräch; Beurteilung der Eignung von Bewerbern; Besetzung eines

  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.1993 - 2 B 11694/93

    Beförderungsentscheidung; Dienstliche Beurteilungen; Leistungsbild;

  • VGH Bayern, 10.01.1995 - 3 CE 94.3316
  • VGH Bayern, 25.03.1998 - 3 CE 97.3657
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